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Als Nennleistung wird die vom Hersteller angegebene („genannte“) Leistung eines Geräts, einer Anlage, mithin eines elektrischen Verbrauchers oder eines anderen Energiewandlers (Generator, Hydraulikmotor, Wärmekraftmaschine) bezeichnet, die diese umsetzen (aufnehmen) oder generieren (abgeben) können.



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